Prüflaboratorium und Zertifizierungsstelle für Verbraucherprodukte
(GS-Zeichen Vergabe)
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik unter den Nummern ZLS-P-621/05 und ZLS-ZE-510/05 nach den Anforderungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und der Norm DIN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
Die Bereiche umfassen
- tragbare Feuerlöschgeräte
- ohne eigenen Kraftantrieb fahrbare Feuerlöschgeräte
- Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten nach DIN EN 14470-1
- Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen nach DIN EN 14470-2
- Laborschränke für Säuren, Laugen und andere Gefahrstoffe
Diese oben genannten Verbraucherprodukte dürfen dann vom Hersteller mit dem GS-Zeichen

gekennzeichnet werden.
|